Rechner für Deutschland
StartBeruf & Arbeit › Abfindung Rechner
Beruf & Arbeit

Abfindung Rechner

Berechnen Sie die übliche Abfindungshöhe – und was nach Steuern (Fünftelregelung) davon übrig bleibt.

Jahre
üblich: 0,5 – bei guter Verhandlung bis 1,0
Monatsgehälter

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Monatsbrutto, Beschäftigungsjahre, Faktor pro Jahr, Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ohne Abfindung)

Ergebnis

Abfindungshöhe und verbleibender Nettobetrag

Berechnungsgrundlage

Faustformel ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr, versteuert nach der Fünftelregelung (§ 34 EStG)

Nicht enthalten

Es gibt <strong>keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch</strong> auf Abfindung – die Faustformel beschreibt nur, was in Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzprozessen üblich ist. Die tatsächliche Höhe hängt von Prozessrisiko, Betriebszugehörigkeit und Verhandlung ab. Die Fünftelregelung wird seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug angewandt, sondern erst mit der Steuererklärung. Nicht abgebildet: Ruhen des Arbeitslosengeldes bei vorzeitiger Beendigung

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Geprüfte Werte

Steuerwerte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Monatsbrutto4000 €
Beschäftigungsjahre10 Jahre
Faktor pro Jahr0.5 Monatsgehälter
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ohne Abfindung)38000 €

2. Zwischenschritte

1Steuer (Fünftelregelung)6330
2Abfindung netto13670
Ergebnis dieses Beispiels20000 €

Faustformel: 0,5 Monatsgehälter × 10 Jahre. Steuer mit Fünftelregelung: ca. 6.330 € – netto bleiben rund 13.670 €. Sozialabgaben fallen keine an.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
MonatsbruttoZahlenwert in €500 bis 50000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
BeschäftigungsjahreZahlenwert in Jahre0 bis 50 JahreFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Faktor pro JahrZahlenwert in Monatsgehälter0.25 bis 1.5 Monatsgehälterüblich: 0,5 – bei guter Verhandlung bis 1,0
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ohne Abfindung)Zahlenwert in €0 bis 500000 €Fließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

Gibt es ein Recht auf Abfindung?

Entgegen der verbreiteten Annahme: Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es grundsätzlich nicht. Abfindungen entstehen aus Verhandlung – meist im Aufhebungsvertrag oder im Kündigungsschutzprozess, weil der Arbeitgeber das Prozessrisiko scheut. Ausnahmen: Sozialplan bei Betriebsänderungen und das Angebot nach § 1a KSchG (0,5 Monatsverdienste pro Jahr bei Verzicht auf die Kündigungsschutzklage).

Die Faustformel – und was verhandelbar ist

Abfindung = 0,5 × Monatsbrutto × Beschäftigungsjahre
Verhandlungspositionüblicher Faktor
Standard / § 1a KSchG0,5
gute Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage0,75–1,0
schwer kündbare Beschäftigte (Alter, Sonderkündigungsschutz)1,0–1,5

Wichtig: Die 3-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage wahren – sie ist das zentrale Druckmittel.

Steuer: die Fünftelregelung

Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber voll steuerpflichtig. Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) mildert die Progression: Die Steuer wird so berechnet, als flösse nur ein Fünftel der Abfindung zu – die Differenz wird verfünffacht. Das bringt am meisten bei mittlerem Einkommen und hoher Abfindung. Seit 2025 wird sie nicht mehr vom Arbeitgeber im Lohnsteuerabzug, sondern über die Steuererklärung angewendet – Abgabe lohnt also zwingend.

Steuer clever senken

  • Auszahlung ins Folgejahr schieben, wenn dort weniger Einkommen anfällt (z. B. Arbeitslosigkeit, Rente).
  • Zusammenballung sicherstellen: Die Fünftelregelung gilt nur, wenn die Abfindung in einem Jahr fließt.
  • Teile in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen (§ 3 Nr. 63 EStG – bis zu 4 % BBG × Dienstjahre steuerfrei).
  • Achtung Arbeitslosengeld: Bei Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund drohen 12 Wochen Sperrzeit – die Abfindung selbst wird aber nicht auf das ALG angerechnet (außer bei verkürzter Kündigungsfrist).

Abfindung anlegen: die Reihenfolge nach der Auszahlung

  • Steuerlast parken: Die per Fünftelregelung berechnete Steuer kommt erst mit dem Bescheid – den Betrag aufs Tagesgeld legen, nicht verplanen!
  • Teure Schulden tilgen: Dispo, Konsumkredite – garantierte „Rendite“ in Kredithöhe.
  • Rentenabschläge ausgleichen (§ 187a): Ab 50 die Sonderzahlung an die DRV prüfen – als Vorsorgeaufwand großteils absetzbar und damit doppelt klug im Abfindungsjahr.
  • Notgroschen auf 6–12 Monate aufstocken (Jobsuche!).
  • Rest langfristig: ETF-Weltportfolio – aber erst nach Klärung von ALG-Sperrzeiten und Anschlussjob.

Timing-Klassiker: Auszahlung in den Januar des Folgejahres verschieben, wenn dort weniger Einkommen anfällt – die Fünftelregelung wirkt dann maximal.

Vollständiges Rechenbeispiel für Abfindung-Rechner

Für die Einordnung des Abfindung-Rechner hilft ein vollständiger Probelauf mehr als eine isolierte Formel. Die Tabelle zum Abfindung-Rechner zeigt jeden verwendeten Beispielwert und die daraus berechnete Ausgabe.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Monatsbrutto4.000 €Beim Abfindung-Rechner wird „Monatsbrutto“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 500 bis 50000 €.
Beschäftigungsjahre10 JahreBeim Abfindung-Rechner wird „Beschäftigungsjahre“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 50 Jahre.
Faktor pro Jahr0,5 Monatsgehälterüblich: 0,5 – bei guter Verhandlung bis 1,0
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ohne Abfindung)38.000 €Beim Abfindung-Rechner wird „Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ohne Abfindung)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 500000 €.

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 20.000 €. Für den Abfindung-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Faustformel: 0,5 Monatsgehälter × 10 Jahre. Beim Abfindung-Rechner gilt außerdem: Steuer mit Fünftelregelung: ca. Beim Abfindung-Rechner gilt außerdem: 6.330 € – netto bleiben rund 13.670 €. Beim Abfindung-Rechner gilt außerdem: Sozialabgaben fallen keine an.

  • Steuer (Fünftelregelung): 6.330
  • Abfindung netto: 13.670

Abfindung-Rechner: Wie stark wirkt „Monatsbrutto“?

Beim Vergleich zum Abfindung-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Monatsbrutto wird angepasst. Am Abfindung-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufMonatsbruttoAusgabe
Ausgangswert4.000 €20.000 €
Vergleichswert4.800 €24.000 €

Beim Abfindung-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Abfindung-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Bevor Sie mit dem Ergebnis des Abfindung-Rechner weiterarbeiten

Der Abfindung-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Abfindung-Rechner: Tarifliche oder betriebliche Sonderregeln nicht aus Durchschnittswerten ableiten.
  • Beim Abfindung-Rechner: Das Ergebnis vor einer Lohn- oder Personalentscheidung mit den Originalunterlagen abgleichen.
  • Beim Abfindung-Rechner: Arbeitsvertrag, Abrechnung und maßgeblichen Zeitraum nebeneinanderlegen.
  • Beim Abfindung-Rechner: Einmalzahlungen, Zuschläge und unbezahlte Zeiten getrennt behandeln.

Der erste Kurztest für Abfindung-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Abfindung-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Abfindung-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Abfindung-Rechner

Die Referenztabelle des Abfindung-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Abfindung-Rechner
Monatsbrutto4.000 €500 € bis 50.000 €Monatsbrutto wird beim Abfindung-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Beschäftigungsjahre10 Jahre0 Jahre bis 50 JahreBeschäftigungsjahre bestimmt beim Abfindung-Rechner den Zeitraum oder den zeitlichen Bezug.
Faktor pro Jahr0,5 Monatsgehälter0,25 Monatsgehälter bis 1,5 Monatsgehälterüblich: 0,5 – bei guter Verhandlung bis 1,0
Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ohne Abfindung)38.000 €0 € bis 500.000 €Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ohne Abfindung) setzt beim Abfindung-Rechner die finanzielle Bezugsgröße.

Für den Abfindung-Rechner müssen Arbeitszeit, Vergütung und Abrechnungszeitraum zusammenpassen. Vertragliche Monatswerte sind von tatsächlich geleisteten Stunden zu trennen.

Prüfbare Szenarien zum Abfindung-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Abfindung-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen20.000 €
Niedrigerer VergleichMonatsbrutto: 3.000 €15.000 €
Höherer VergleichMonatsbrutto: 5.000 €25.000 €

Der Basislauf des Abfindung-Rechner ergibt 20.000 €. Faustformel: 0,5 Monatsgehälter × 10 Jahre. Steuer mit Fünftelregelung: ca. 6.330 € – netto bleiben rund 13.670 €. Sozialabgaben fallen keine an. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Monatsbrutto“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Abfindung-Rechner

Der Abfindung-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Es gibt <strong>keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch</strong> auf Abfindung – die Faustformel beschreibt nur, was in Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzprozessen üblich ist. Die tatsächliche Höhe hängt von Prozessrisiko, Betriebszugehörigkeit und Verhandlung ab. Die Fünftelregelung wird seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug angewandt, sondern erst mit der Steuererklärung. Nicht abgebildet: Ruhen des Arbeitslosengeldes bei vorzeitiger Beendigung

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Abfindung-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Abfindung-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Vereinfachte Rechnung (Tarif 2025, ohne Soli/Kirchensteuer). Keine Rechts- oder Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist eine übliche Abfindung?

Faustformel: halbes Monatsbrutto pro Beschäftigungsjahr – bei 4.000 € und 10 Jahren also 20.000 €.

Ist die Abfindung steuerfrei?

Nein, sie ist voll einkommensteuerpflichtig – aber sozialabgabenfrei. Die Fünftelregelung mildert die Progression.

Was bringt die Fünftelregelung?

Je nach Konstellation mehrere hundert bis einige tausend Euro Steuerersparnis – seit 2025 nur noch über die Steuererklärung.

Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag ALG I?

Ja, aber ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen – vor Unterschrift beraten lassen.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Grundsätzlich nein – nur wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde, ruht das ALG teilweise.

Kann ich mit der Abfindung Rentenabschläge ausgleichen?

Ja – die § 187a-Einzahlung an die DRV ist im Abfindungsjahr besonders klug: hoher Steuerabzug trifft hohe Progression.

Wann sollte die Abfindung ausgezahlt werden?

Idealerweise im Januar eines einkommensschwachen Folgejahres – die Fünftelregelung entfaltet dann die größte Wirkung.

Welche Angaben brauche ich für Abfindung-Rechner?

Bereiten Sie Monatsbrutto, Beschäftigungsjahre, Faktor pro Jahr und Zu versteuerndes Jahreseinkommen (ohne Abfindung) vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Abfindung-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 20.000 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Monatsbrutto. Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 4.000 € auf 4.800 €. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Abfindung-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Es gibt <strong>keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch</strong> auf Abfindung – die Faustformel beschreibt nur, was in Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzprozessen üblich ist. Die tatsächliche Höhe hängt von Prozessrisiko, Betriebszugehörigkeit und Verhandlung ab. Die Fünftelregelung wird seit 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzug angewandt, sondern erst mit der Steuererklärung. Nicht abgebildet: Ruhen des Arbeitslosengeldes bei vorzeitiger Beendigung Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.