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Gewerbesteuer Rechner

Berechnen Sie die Gewerbesteuer aus Gewinn und Gemeinde-Hebesatz – inklusive Freibetrag und Anrechnung auf die Einkommensteuer.

€/Jahr
Großstädte meist 400–520 %, Umland oft 250–380 %
%

Bitte eigene Werte eintragen. Das Ergebnis erscheint erst nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“.

Transparenter Rechenweg

Was dieser Rechner leistet

Eingaben

Gewerbeertrag (Gewinn), Hebesatz der Gemeinde, Rechtsform

Ergebnis

Gewerbesteuer und Anrechnung auf die Einkommensteuer

Berechnungsgrundlage

Gewerbeertrag abzüglich Freibetrag, multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde

Nicht enthalten

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und reicht bundesweit von rund 200 bis über 900 Punkte – ohne den korrekten örtlichen Wert ist das Ergebnis wertlos. Nicht abgebildet: Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG, insbesondere bei Mieten, Pachten und Lizenzen. Der Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

So ist die Berechnung einzuordnen

BerechnungsartFormelbasierte Berechnung
Seitenstand5. August 2026
DatenschutzEingaben bleiben im Browser
Geprüfte Werte

Steuerwerte 2026

Rechtsgrundlage: § 32a EStG in der für 2026 geltenden Fassung. Werte geprüft am 17. August 2026.

Grundfreibetrag12.348 €je Person, bei Zusammenveranlagung 24.696 €
Eingangssteuersatz14 %ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag
Spitzensteuersatz42 %ab 69.879 € zu versteuerndem Einkommen
Reichensteuer45 %ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen
Solidaritätszuschlag5,5 %erst über 20.350 € Steuer (Einzel) bzw. 40.700 € (Zusammen)
Kinderfreibetrag9.756 €je Kind: 6.828 € sächliches Existenzminimum + 2.928 € BEA
Kindergeld259 €je Kind und Monat
Arbeitnehmer-Pauschbetrag1.230 €wird ohne Nachweis berücksichtigt
Entfernungspauschale38 ctab dem ersten Kilometer (bis 2025: 30 ct für km 1–20)
Homeoffice-Pauschale6 € je Taghöchstens 1.260 € im Jahr, also 210 Tage
Rechenweg offengelegt

So rechnen wir

Ein vollständig durchgerechnetes Beispiel. Jeder Zwischenwert stammt aus derselben Funktion, die oben auch Ihr Ergebnis berechnet.

1. Eingangsgrößen

Gewerbeertrag (Gewinn)80000 €/Jahr
Hebesatz der Gemeinde400 %
RechtsformEinzelunternehmen / Personengesellschaft

2. Zwischenschritte

1Gewerbeertrag nach Freibetrag55500
2Steuermessbetrag (3,5 %)1942.5000000000002
3ESt-Anrechnung (§ 35 EStG)7770.000000000001
Ergebnis dieses Beispiels7770.000000000001 €

Davon sind bis zu 7.770 € auf die Einkommensteuer anrechenbar – effektive Mehrbelastung ca. 0 €.

Interaktiv

Wie sich das Ergebnis verändert

Der Verlauf wird live mit dem Rechner dieser Seite berechnet. Ändern Sie oben einen Wert – Kurve und Tabelle folgen sofort.

Eingaben, Einheiten und Datenbasis

Diese Tabelle zeigt, welche Angaben der Rechner verarbeitet, welches Format erwartet wird und welche Grenzen für die Eingabe gelten.

EingabeFormatBereichBedeutung
Gewerbeertrag (Gewinn)Zahlenwert in €/Jahr0 bis 100000000 €/JahrFließt als eigener Wert in die auf dieser Seite beschriebene Berechnung ein.
Hebesatz der GemeindeZahlenwert in %200 bis 900 %Großstädte meist 400–520 %, Umland oft 250–380 %
RechtsformEinzelunternehmen / Personengesellschaft · GmbH / UG / AG (kein Freibetrag)AuswahllisteLegt die passende Rechenvariante fest.

Weiterführende Grundlage: Gesetze im Internet – geltendes Bundesrecht. Werte, die von Vertrag, Ort, Tarif oder Messung abhängen, tragen Sie selbst ein.

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer auf den Gewinn von Gewerbebetrieben. Die Berechnung läuft in drei Schritten:

  • Gewerbeertrag ermitteln: Gewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen, bei Personenunternehmen minus 24.500 € Freibetrag (auf volle 100 € abgerundet).
  • Steuermessbetrag: Gewerbeertrag × Steuermesszahl 3,5 %.
  • Gewerbesteuer: Messbetrag × Hebesatz der Gemeinde (mind. 200 %).
GewSt = (Gewinn − 24.500 €) × 3,5 % × Hebesatz

Hebesätze im Vergleich

Stadt/GemeindeHebesatzeffektiver Satz*
München490 %17,15 %
Berlin410 %14,35 %
Hamburg470 %16,45 %
Frankfurt a. M.460 %16,10 %
Umland-Gemeinden (typisch)250–380 %8,75–13,3 %

*auf den Gewerbeertrag über dem Freibetrag. Wegen der Standortwahl siedeln sich viele Firmen in Niedrig-Hebesatz-Gemeinden an.

Anrechnung auf die Einkommensteuer

Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bekommen die Gewerbesteuer weitgehend zurück: Nach § 35 EStG wird das Vierfache des Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Bei Hebesätzen bis 400 % ist die Gewerbesteuer damit praktisch neutral; erst darüber entsteht eine echte Mehrbelastung. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) haben weder Freibetrag noch Anrechnung – für sie kommt die Gewerbesteuer voll zur Körperschaftsteuer (15 %) hinzu.

Wer zahlt keine Gewerbesteuer?

Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Ingenieure, Journalisten, viele IT-Berater nach § 18 EStG) und Land-/Forstwirte unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Auch Vermietung im Privatvermögen ist keine gewerbliche Tätigkeit. Die Abgrenzung Freiberufler/Gewerbe ist im Einzelfall streitanfällig – im Zweifel entscheidet das Finanzamt.

Hinzurechnungen: die versteckte Bemessungsfalle

Die Gewerbesteuer besteuert nicht einfach den Gewinn: § 8 GewStG rechnet Finanzierungsanteile hinzu – 25 % der Summe aus Zinsen, 20 % der Mieten für bewegliche und 50 % für unbewegliche Wirtschaftsgüter sowie 25 % der Lizenzgebühren, soweit die Summe den Freibetrag von 200.000 € übersteigt. Praxisfolge: Ein mietintensives Filialunternehmen kann Gewerbesteuer zahlen, obwohl es kaum Gewinn macht. Gegenstück sind die Kürzungen (§ 9): pauschal 1,2 % des Einheitswerts eigener Grundstücke – und für reine Immobilienverwalter die erweiterte Kürzung, die Mieterträge komplett gewerbesteuerfrei stellt (deshalb sind Immobilien-GmbHs so beliebt).

Vollständiges Rechenbeispiel für Gewerbesteuer-Rechner

Die Logik des Gewerbesteuer-Rechner wird an einem festen Datensatz offengelegt. Mit denselben Werten erhalten Sie beim Gewerbesteuer-Rechner oben 7.770 € und können weitere Läufe daran messen.

EingabeBeispielwertRolle in der Berechnung
Gewerbeertrag (Gewinn)80.000 €/JahrBeim Gewerbesteuer-Rechner wird „Gewerbeertrag (Gewinn)“ als eigenständiger Zahlenwert verarbeitet. Zulässig sind 0 bis 100000000 €/Jahr.
Hebesatz der Gemeinde400 %Großstädte meist 400–520 %, Umland oft 250–380 %
RechtsformEinzelunternehmen / PersonengesellschaftDamit wird die passende Rechenvariante gewählt: Einzelunternehmen / Personengesellschaft, GmbH / UG / AG (kein Freibetrag).

Mit diesen Angaben lautet die Hauptausgabe 7.770 €. Für den Gewerbesteuer-Rechner gilt in diesem Musterlauf: Davon sind bis zu 7.770 € auf die Einkommensteuer anrechenbar – effektive Mehrbelastung ca. Beim Gewerbesteuer-Rechner gilt außerdem: 0 €.

  • Gewerbeertrag nach Freibetrag: 55.500
  • Steuermessbetrag (3,5 %): 1.942,5
  • ESt-Anrechnung (§ 35 EStG): 7.770

Einfluss von „Gewerbeertrag (Gewinn)“ im Gewerbesteuer-Rechner

Beim Vergleich zum Gewerbesteuer-Rechner bleibt jede Eingabe unverändert; nur Gewerbeertrag (Gewinn) wird angepasst. Am Gewerbesteuer-Rechner wird dadurch sichtbar, ob dieser Wert die Hauptausgabe, einen Schwellenwert oder nur eine Zusatzangabe verändert.

RechenlaufGewerbeertrag (Gewinn)Ausgabe
Ausgangswert80.000 €/Jahr7.770 €
Vergleichswert96.000 €/Jahr10.010 €

Beim Gewerbesteuer-Rechner entsteht der gezeigte Unterschied ausschließlich durch die geänderte Eingabe. Für eigene Varianten des Gewerbesteuer-Rechner sollten Sie ebenfalls nur einen Wert je Rechenlauf ändern.

Bevor Sie mit dem Ergebnis des Gewerbesteuer-Rechner weiterarbeiten

Der Gewerbesteuer-Rechner kann nur die Angaben verarbeiten, die tatsächlich eingetragen wurden. Vor einer Entscheidung sind deshalb vier Kontrollen sinnvoll:

  • Beim Gewerbesteuer-Rechner: Brutto, Netto, Monatswert und Jahreswert nicht miteinander vermischen.
  • Beim Gewerbesteuer-Rechner: Steuerliche und rechtliche Regeln auf den im Rechner genannten Stand beziehen.
  • Beim Gewerbesteuer-Rechner: Bei einer finanziellen Entscheidung zusätzlich Gebühren, Risiken und Vertragsbedingungen prüfen.
  • Beim Gewerbesteuer-Rechner: Beträge, Laufzeiten und Zinssätze direkt aus Vertrag, Angebot oder Bescheid übernehmen.

Der erste Kurztest für Gewerbesteuer-Rechner ist die Größenordnung: Passt die Ausgabe zu den eingegebenen Mengen, Zeiten oder Beträgen? Danach folgen Einheit und Zeitraum. Beim Gewerbesteuer-Rechner ist erst der dritte Schritt ein weiteres Szenario oder der Abgleich mit einer externen Unterlage. Eine auffällige Abweichung im Gewerbesteuer-Rechner verlangt eine Kontrolle der Eingaben und Annahmen; sie beweist für sich allein keinen Formel- oder Programmfehler.

Referenzdaten für den Gewerbesteuer-Rechner

Die Referenztabelle des Gewerbesteuer-Rechner bildet das veröffentlichte Formular vollständig ab. Sie zeigt keine erfundenen Durchschnittswerte: Der Beispielwert stammt aus der Voreinstellung, der zulässige Bereich aus der Felddefinition und die Bedeutung aus dem Rechenweg dieser Seite.

EingabeBeispielwertZulässige WerteWirkung im Gewerbesteuer-Rechner
Gewerbeertrag (Gewinn)80.000 €/Jahr0 €/Jahr bis 100.000.000 €/JahrGewerbeertrag (Gewinn) wird beim Gewerbesteuer-Rechner als eigenständiger Eingabewert verarbeitet.
Hebesatz der Gemeinde400 %200 % bis 900 %Großstädte meist 400–520 %, Umland oft 250–380 %
RechtsformEinzelunternehmen / PersonengesellschaftEinzelunternehmen / Personengesellschaft · GmbH / UG / AG (kein Freibetrag)Rechtsform wählt beim Gewerbesteuer-Rechner eine der ausdrücklich hinterlegten Rechenvarianten.

Für den Gewerbesteuer-Rechner müssen Beträge und Zinssätze zum selben Zeitraum gehören. Monats- und Jahreswerte sowie Brutto- und Nettobeträge dürfen nicht ungeprüft gemischt werden.

Prüfbare Szenarien zum Gewerbesteuer-Rechner

Die folgende Tabelle wurde mit derselben Funktion erzeugt, die nach dem Klick auf „Jetzt berechnen“ läuft. Beim Gewerbesteuer-Rechner wird für einen Vergleich immer nur die genannte Angabe geändert. So lässt sich erkennen, ob die Ausgabe proportional, stufenweise oder durch eine Mindest- beziehungsweise Höchstgrenze reagiert.

SzenarioVeränderte AngabeBerechnete Ausgabe
VoreinstellungFormularwerte wie beim ersten Öffnen7.770 €
Niedrigerer VergleichGewerbeertrag (Gewinn): 60.000 €/Jahr4.970 €
Höherer VergleichGewerbeertrag (Gewinn): 100.000 €/Jahr10.570 €

Der Basislauf des Gewerbesteuer-Rechner ergibt 7.770 €. Davon sind bis zu 7.770 € auf die Einkommensteuer anrechenbar – effektive Mehrbelastung ca. 0 €. Für den eigenen Kontrolllauf eignet sich besonders „Gewerbeertrag (Gewinn)“: Ändern Sie nur dieses Feld und vergleichen Sie anschließend den vollständigen Ergebnisblock.

Grenzen, Quellen und Datenstand beim Gewerbesteuer-Rechner

Der Gewerbesteuer-Rechner verarbeitet nur die oben genannten Eingaben. Nicht automatisch enthalten: Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und reicht bundesweit von rund 200 bis über 900 Punkte – ohne den korrekten örtlichen Wert ist das Ergebnis wertlos. Nicht abgebildet: Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG, insbesondere bei Mieten, Pachten und Lizenzen. Der Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften

Die Links sind nach ihrer Rolle gekennzeichnet. „Rechtsgrundlage“ oder „Berechnungsregel“ bezeichnet eine konkrete Vorgabe; „Einordnung“ ist eine weiterführende Fachstelle und kein Beleg dafür, dass jeder dort veröffentlichte Wert Teil der Formel des Gewerbesteuer-Rechner ist.

Prüfreihenfolge: Zuerst Eingaben und Einheiten des Gewerbesteuer-Rechner kontrollieren, danach den Rechenweg mit einem Szenario testen und erst anschließend Bescheid, Vertrag, Abrechnung oder eine andere passende Originalunterlage oder eine zuständige Fachstelle heranziehen. Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder statischen Entscheidungen reicht eine Online-Berechnung allein nicht aus.

Ohne Hinzurechnungen/Kürzungen (§§ 8, 9 GewStG). Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

24.500 € pro Jahr – nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht für GmbH/UG.

Was ist der Hebesatz?

Ein von der Gemeinde festgelegter Multiplikator (mindestens 200 %). Er bestimmt die tatsächliche Höhe: Messbetrag × Hebesatz = Gewerbesteuer.

Bekomme ich die Gewerbesteuer zurück?

Als Personenunternehmer weitgehend ja – über die Anrechnung des 4-fachen Messbetrags auf die Einkommensteuer (§ 35 EStG).

Zahlen Freiberufler Gewerbesteuer?

Nein – freiberufliche Tätigkeiten nach § 18 EStG sind gewerbesteuerfrei.

Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzbar?

Nein, seit 2008 nicht mehr – dafür gibt es die Anrechnung auf die Einkommensteuer.

Was sind Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer?

Anteilige Zinsen, Mieten und Lizenzen (über 200.000 € Freibetrag) erhöhen den Gewerbeertrag – mietintensive Betriebe trifft das besonders.

Was ist die erweiterte Grundstückskürzung?

Reine Immobilienverwaltungs-Gesellschaften können ihre Mieterträge komplett von der Gewerbesteuer freistellen (§ 9 Nr. 1 GewStG).

Welche Angaben brauche ich für Gewerbesteuer-Rechner?

Bereiten Sie Gewerbeertrag (Gewinn), Hebesatz der Gemeinde und Rechtsform vor. Verwenden Sie möglichst Werte aus Messung, Vertrag, Abrechnung oder einer anderen passenden Originalunterlage. Die Einheiten stehen direkt am jeweiligen Eingabefeld.

Wie kontrolliere ich ein Ergebnis beim Gewerbesteuer-Rechner?

Rechnen Sie zuerst den vollständigen Ausgangsfall und notieren Sie die Ausgabe. Ändern Sie danach nur eine Eingabe und vergleichen Sie erneut. Der dokumentierte Beispielslauf auf dieser Seite ergibt 7.770 € und dient als technischer Funktionstest, nicht als Vorgabe für Ihren persönlichen Fall.

Welche Eingabe lässt sich für einen Szenariovergleich ändern?

Auf dieser Seite eignet sich beispielsweise Gewerbeertrag (Gewinn). Der veröffentlichte Vergleich verändert nur diesen Wert von 80.000 €/Jahr auf 96.000 €/Jahr. So bleibt erkennbar, wodurch sich die Ausgabe verändert.

Welche Grenzen hat der Gewerbesteuer-Rechner?

Der Rechner verarbeitet ausschließlich die sichtbaren Eingaben. Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde selbst festgelegt und reicht bundesweit von rund 200 bis über 900 Punkte – ohne den korrekten örtlichen Wert ist das Ergebnis wertlos. Nicht abgebildet: Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG, insbesondere bei Mieten, Pachten und Lizenzen. Der Freibetrag gilt nur für Einzelunternehmen und Personengesellschaften Prüfen Sie das Ergebnis deshalb mit den auf dieser Seite genannten Unterlagen und Fachstellen.